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Aktuelles
10.07.2026

Eingliederungshilfe ist kein Sparposten: Teilhabe ist Menschenrecht

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt ihre Kampagne fort und formuliert acht zentrale Forderungen für eine gerechte und zukunftsfähige Eingliederungshilfe.

© Lebenshilfe Bundesvereinigung

Die geplanten Reformen in der Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Pflege sorgen weiterhin für große Besorgnis. Trotz der erfolgreichen bundesweiten Petition mit über 180.000 Unterschriften werden Einsparungen diskutiert, die Menschen mit Behinderungen und ihre Familien unmittelbar treffen würden.

Auch wir haben uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden, Nutzern sowie Unterstützern engagiert und 1.192 Unterschriften zur Petition beigetragen. Vielen Dank für diese starke Unterstützung!

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt ihre Kampagne fort und formuliert acht zentrale Forderungen für eine gerechte und zukunftsfähige Eingliederungshilfe.

 

Unsere acht Hauptforderungen sind:

1. Soziale Teilhabe nicht nur als Gruppenleistung (Kein Zwangs-Poolen)

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein individuelles Leben.

2. Einzel-Schulassistenz muss möglich bleiben

Auch wenn gemeinsame Schulassistenz der Standard wird: Infrastrukturangebote in Schulen oder gepoolte Schulassistenz können gut sein, aber der individuelle Rechtsanspruch auf Schulassistenz muss durchsetzbar bleiben.

3. Menschen mit Behinderung müssen frei wählen können, wie und mit wem sie leben

Wohnen außerhalb von Einrichtungen darf nicht erschwert werden. Strengere Regeln beim Wunsch- und Wahlrecht dürfen das nicht gefährden.

4. Keine unzureichenden Geld-Pauschalen statt bedarfsgerechter Leistungen

Pauschalen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderung ihre Unterstützung bei der Teilhabe nicht mehr bekommen.

5. Nichts über uns – ohne uns! Partizipative Planung muss sein

Menschen mit Behinderung brauchen Unterstützung. Kommunen müssen diese sicherstellen. Hierfür braucht es eine partizipative Eingliederungs- und Jugendhilfeplanung. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände sowie die Erbringer von Leistungen müssen bei der Planung beteiligt werden.

6. Die Verhinderungspflege muss bleiben

Sie entlastet pflegende Familien flexibel und entsprechend ihrer Lebenssituation, gerade dann, wenn sie Entlastung dringend brauchen.

7. Keine Kürzungen der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Gerade pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderung pflegen häufig über Jahrzehnte und wären hiervon besonders betroffen.

8. Vertraglich vereinbarte Tarifgehälter müssen finanziert werden

Um Defizite der Leistungserbringer zu vermeiden und den Fachkräftemangel nicht weiter zu verschärfen, müssen vereinbarte Tarifgehälter vollständig refinanziert werden.

 

Hier können Sie sich die Forderungen in leichter Sprache downloaden: Download Forderungen

 

Gemeinsam ein Zeichen setzen

Die Lebenshilfe Landshut unterstützt die bundesweite Kampagne aktiv auf ihren Instagram- und Facebook-Kanälen. In den kommenden Tagen veröffentlichen wir dort regelmäßig Beiträge zu den einzelnen Forderungen und den aktuellen Entwicklungen.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Beiträge aktiv teilen und so dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen auf dieses wichtige Thema aufmerksam werden. Jede Reichweite zählt!

 

Außerdem stellen wir Ihnen die Aktionsplakate der Bundesvereinigung zum Download zur Verfügung. (siehe unten Bereich Downloads)

 

Denn eines ist für uns klar: Eingliederungshilfe ist kein Sparposten. Teilhabe ist ein Menschenrecht.

Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie auf der Website der Lebenshilfe Bundesvereinigung:
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/teilhabe-ist-menschenrecht

 

 

Gemeinsam können wir etwas bewegen. Jede Stimme, jedes Gespräch und jedes geteilte Bild stärkt die Botschaft: Eingliederungshilfe ist kein Sparposten. Teilhabe ist Menschenrecht.

 

 

Downloads 

Plakat Familie

Plakat Olga

Plakat Hans

Plakat Mila

Plakat Sabine