Die Angebote der Offenen
Behindertenarbeit:
- richten sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen
- ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilnahme am öffentlichen Leben
- umfassen
* Beratung,
* Familienentlastenden Dienst und
* Freizeitangebote
Beratung:
- Beratung zu verschiedenen Hilfsangeboten, insbesondere Pflegeversicherung, Nachteilsausgleiche bei Behinderung (Schwerbehindertenausweis), und finanzielle Hilfen
- Hilfestellung bei Anträgen und Widersprüchen
- "Wegweiser" bei Behördenwegen
- Beratung über Entlastungsangebote für Familien
- Vermittlung zu anderen sozialen Einrichtungen, z.B. Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten
Familienentlastender Dienst:
- vermittelt Hilfskräfte, die Angehörige stundenweise von der Pflege und Betreuung entlasten
- berät über die Finanzierungsmöglichkeiten
- hilft bei der Antragstellung bei Behörden und anderen Kostenträgern (z.B. Leistungen der Pflegeversicherung)
Freizeitangebote:
- Wochenendausflüge mit vielseitigem Aktionsprogramm
- regelmäßige Freizeittreffs
- mehrtägige Ferienfahrten
- Kurse der Erwachsenenbildung
- Besuch von Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Sportveranstaltungen)
Wer trägt die Kosten?
- Öffentliche Förderung: Die Offene Behindertenarbeit wird durch das Bayerische Sozialministerium und den Bezirk Niederbayern gefördert.
- Pflegekassen übernehmen zum Teil Kosten für Betreuung und Pflege (z.B. über die Verhinderungspflege oder die Zusätzlichen Betreuungsleistungen)
- Angehörige und betreute Personen beteiligen sich angemessen an den Kosten
- Die Lebenshilfe Landshut trägt aus Spenden zur Finanzierung bei
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